I. Auftrag
Art. 1
Auftrag
Die Kommission TOP Hiwil ist verantwortlich für die regelmässige Herausgabe einer Informations-
Zeitschrift für die in Hinwil ansässige Bevölkerung im Rahmen der Redaktionsgrundsätze.
Die Kommission informiert über das gesellschaftliche, politische und kulturelle Geschehen in
der Gemeinde Hinwil.
Die Kommission trägt im Rahmen der Redaktionsgrundsätze zur freien Meinungsbildung
über lokale Themen bei und bringt die Meinungsvielfalt zum Ausdruck.
II. Redaktionsgrundsätze
Art. 2
Es gelten folgende Redaktionsgrundsätze, an die sowohl die Mitglieder der Kommission als
auch aussenstehende Personen und Gruppierungen gebunden sind:
Meinungsfreiheit
- Der Gemeinderat und die Kommission gewährleisten und respektieren die Meinungsfreiheit.
- Das TOP Hiwil steht allen Einzelpersonen und Gruppierungen, die in der Gemeinde Hinwil aktiv und domiziliert sind, für ihre Beiträge offen. Die demokratischen Grundsätze sind dabei
einzuhalten.
- Berichterstattungen und recherchierte Berichte sind seriös und fundiert zu gestalten. Persönliche Kommentare hierüber sind als solche zu bezeichnen und zu verantworten.
- In Leserbriefen und Kommentaren können persönliche Auffassungen zum Ausdruck gebracht werden; persönliche Stellungnahmen gegen Sachgeschäfte sind zulässig. Hierfür trägt der Verfasser die
volle Verantwortung.
Gegendarstellung
- Bei Zuschriften und Kommentaren, die eine Gegendarstellung erfordern, ist diese einzuholen und gleichzeitig zu veröffentlichen. Dabei ist nur eine Stellungnahme zum Thema zu publizieren.
Form
- Zuschriften an die Kommission sind möglichst kurz und korrekt abzufassen und haben den Redaktionsgrundsätzen zu entsprechen. Die Kommission behält sich Kürzungen vor.
- Alle Beiträge haben mit dem vollen Namen unterzeichnet zu sein.
- Gelieferte Texte, welche einen Betrieb und/oder ein Produkt anpreisen, werden grundsätzlich nur bei Platzierung eines bezahlten Inserates publiziert.
Layout
- Alle Textbeiträge erscheinen in einheitlichem Layout. Allfällige Änderungsvorschläge werden der Kommission zum Entscheid vorgelegt.
- Von dieser Regelung ausgenommen sind die Seiten der Schule Hinwil, welche in einem von der Kommission im Jahre 2012 genehmigten speziellen Layout erscheinen. Für Titel und Text sind jedoch
die gleichen Schriftarten zu verwenden, wie auf den übrigen Seiten des TOP Hiwil.
III. Organisation
Art. 3
Mitglieder
Die Kommission TOP Hiwil besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und wird vom Gemeinderat
gewählt. Ein vom Gemeinderat delegiertes Mitglied präsidiert die Kommission. Gewerbeverein
und Industrieverein haben zusammen Anspruch auf drei Sitze. Für diese drei Sitze
haben die Vereine Vorschlagsrecht. Eine Vertretung der Druckerei nimmt beratend an den
Kommissionssitzungen teil.
Art. 4
Insertionsbestimmungen
- Alle natürlichen und juristischen Personen sind zur Platzierung von Inseraten berechtigt.
-
Die Kommission kann die Annahme eines Inserates ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Inserenten, welche nicht in der Gemeinde Hinwil domiziliert und steuerpflichtig sind, bezahlen einen Zuschlag. Mitglieder des Gewerbevereines geniessen einen Rabatt. Zuschlag und Rabatt
werden durch die Kommission festgesetzt.
- Für Platzierungswünsche wird ein Zuschlag erhoben.
- Ausschreibungen von öffentlichen Institutionen werden in der Regel nicht in Rechnung gestellt. In Zweifelsfällen entscheidet die Kommission.
- Annahmestelle für Ausschreibungen und Inserate ist die Druckerei.
Art. 5
Festsetzung Inseratenpreise
Die Insertionspreise werden nach marktwirtschaftlichen Kriterien durch die Kommission festgesetzt.
IV. Finanzielles
Art. 6
Finanzierung
Das TOP Hiwil finanziert sich durch:
- Werbeeinnahmen
- jährlicher Pauschalbeitrag der Politischen Gemeinde gemäss Leistungsvereinbarung
V. Rechtsschutz und Schlussbestimmungen
Art. 7
Beschwerde
Gegen Beschlüsse der Kommission kann innert 20 Tagen nach Erhalt beim Gemeinderat
Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Art. 8
Übergangsbestimmung
Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Gemeinderat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Es ersetzt die Geschäftsordnung vom 1. Januar 2007.