Reglement TOP Hinwil

vom Gemeinderat Hinwil genehmigt am 5. Dezember 2023

I. Auftrag

 

Art. 1
Auftrag


Die Kommission TOP Hinwil ist verantwortlich für die regelmässige Herausgabe einer Informations-
Zeitschrift für die in Hinwil ansässige Bevölkerung im Rahmen der Redaktionsgrundsätze.
Die Kommission informiert über das gesellschaftliche, politische und kulturelle Geschehen in
der Gemeinde Hinwil.
Die Kommission trägt im Rahmen der Redaktionsgrundsätze zur freien Meinungsbildung
über lokale Themen bei und bringt die Meinungsvielfalt zum Ausdruck.

 

 


II. Redaktionsgrundsätze

 

Art. 2


Es gelten folgende Redaktionsgrundsätze, an die sowohl die Mitglieder der Kommission als
auch aussenstehende Personen und Gruppierungen gebunden sind:

 


Meinungsfreiheit

  • Der Gemeinderat und die Kommission gewährleisten und respektieren die Meinungsfreiheit.
  • Das TOP Hinwil steht allen Einzelpersonen und Gruppierungen, die in der Gemeinde Hinwil aktiv und domiziliert sind, für ihre Beiträge offen. Die demokratischen Grundsätze sind dabei einzuhalten.
  • Berichterstattungen und recherchierte Berichte sind seriös und fundiert zu gestalten.
    Persönliche Kommentare hierüber sind als solche zu bezeichnen und zu verantworten.
  • In Leserbriefen und Kommentaren können persönliche Auffassungen zum Ausdruck gebracht werden; persönliche Stellungnahmen für oder gegen Sachgeschäfte sind zulässig. Leserbriefe müssen die Gemeinde Hinwil als Ganzes betreffen oder einen Bezug haben zu Artikeln im TOP Hinwil. Der Verfasser trägt die
    volle Verantwortung für den Inhalt. Jeder Leserbrief muss mit den nötigen Angaben der Verfasserin oder des Verfassers sowie mit der vollständigen Wohn- und E-Mail-Adresse (für Rückfragen) versehen sein. Anonyme Zuschriften werden grundsätzlich nicht publiziert. Leserbriefe dürfen mit der nötigen Sensibilität redigiert und dem Sinn entsprechend gekürzt werden. Sind beispielsweise aus stilistischen oder inhaltlichen Gründen massive Eingriffe in den Text nötig, wird mit der Autorin oder dem Autor vor der Publikation Rücksprache gehalten. Akzeptiert der Einsender die aus Sicht der Redaktion nötigen Eingriffe nicht, wird der Leserbrief abgelehnt.

    Die Anforderungen müssen kumulativ in ihrer Gesamtheit erfüllt sein, ansonsten Leserbriefe abgelehnt werden.

 

Gegendarstellung

  • Bei Zuschriften und Kommentaren, die eine Gegendarstellung erfordern, ist diese einzuholen und gleichzeitig zu veröffentlichen. Dabei ist nur eine Stellungnahme zum Thema zu publizieren.

 

Form

  • Zuschriften an die Kommission sind möglichst kurz und korrekt abzufassen und haben den Redaktionsgrundsätzen zu entsprechen. Die Kommission behält sich Kürzungen vor.
  • Alle Beiträge haben mit dem vollen Namen unterzeichnet zu sein.
  • Gelieferte Texte, welche einen Betrieb und/oder ein Produkt anpreisen, werden grundsätzlich nur
    bei Platzierung eines bezahlten Inserates publiziert.

 

Layout

  • Alle Textbeiträge erscheinen in einheitlichem Layout. Allfällige Änderungsvorschläge werden der Kommission zum Entscheid vorgelegt.
  • Von dieser Regelung ausgenommen sind die Seiten der Schule Hinwil, welche in einem von der Kommission im Jahre 2012 genehmigten speziellen Layout erscheinen. Für Titel und Text sind jedoch die gleichen Schriftarten zu verwenden, wie auf den übrigen Seiten des TOP Hinwil.

 

 

III. Organisation

 

Art. 3
Mitglieder


Die Kommission TOP Hinwil besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern und wird vom Gemeinderat
gewählt. Ein vom Gemeinderat delegiertes Mitglied präsidiert die Kommission. Gewerbeverein und
Industrieverein haben zusammen Anspruch auf drei Sitze. Für diese drei Sitze haben die Vereine Vorschlagsrecht. Eine Vertretung der Druckerei nimmt beratend an den Kommissionssitzungen teil.

 


Art. 4
Insertionsbestimmungen

  • Alle natürlichen und juristischen Personen sind zur Platzierung von Inseraten berechtigt.
  • Die Kommission kann die Annahme eines Inserates ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Inserenten, welche nicht in der Gemeinde Hinwil domiziliert und steuerpflichtig sind, bezahlen
    einen Zuschlag. Mitglieder des Gewerbevereines geniessen einen Rabatt. Zuschlag und Rabatt
    werden durch die Kommission festgesetzt.
  • Für Platzierungswünsche wird ein Zuschlag erhoben.
  • Ausschreibungen von öffentlichen Institutionen werden in der Regel nicht in Rechnung gestellt.
    In Zweifelsfällen entscheidet die Kommission.
  • Annahmestelle für Ausschreibungen und Inserate ist die Druckerei.

 

Art. 5
Festsetzung Inseratenpreise


Die Insertionspreise werden nach marktwirtschaftlichen Kriterien durch die Kommission festgesetzt.

 

 


IV. Finanzielles

 

Art. 6
Finanzierung


Das TOP Hinwil finanziert sich durch

  • Werbeeinnahmen
  • jährlicher Pauschalbeitrag der Politischen Gemeinde gemäss Leistungsvereinbarung

 

 

V. Rechtsschutz und Schlussbestimmungen

 

Art. 7
Beschwerde
Gegen Beschlüsse der Kommission kann innert 20 Tagen nach Erhalt beim Gemeinderat
Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.


Art. 8
Übergangsbestimmung
Die Teilrevision dieses Reglements tritt mit der Genehmigung durch den Gemeinderat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es ersetzt die Geschäftsordnung vom 1. Januar 2007 sowie das Reglement vom 1. Januar 2013.

 

Download
Reglement TOP Hinwil
Teilrevision vom Gemeinderat genehmigt am 05.12.2023
Inkraftsetzung: 01.01.2024
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100.4_Reglement_TOP_Hiwil,_01.01.2024.pd
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